Arbeits- und Gesundheitsschutz |
jürgen schlachter |
Brandschutzbeauftragter |
Zu den Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragter zählen unter anderem: · Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil A, B und C) · Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen (Brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilung) · Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe · Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes · Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen und Arbeitsrichtlinien, soweit sie den Brandschutz betreffen · Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen · Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen · Mitwirken bei der Ermittlung von Brand–und Explosionsgefahren · Mitwirken bei Planung und Umsetzung von baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen · Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen · Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu–, Um und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen · Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel · Kontrollieren, dass Flucht–und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken · Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen · Aus– und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer) · Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz · Prüfen der Lagerung (und/oder der Einrichtungen zur Lagerung) von brennbaren festen Stoffen, Flüssigkeiten und Gasen · Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht– und Rettungswege · Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht– und Rettungswegen · Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen · Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden · Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen · Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften und den Gewerbeaufsichtsämtern · Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen · Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz |