Arbeits- und Gesundheitsschutz

jürgen schlachter

Brandschutzbeauftragter

Zu den Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragter zählen unter anderem:

· Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil A, B und C)

· Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen (Brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilung)

· Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

· Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

· Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen und Arbeitsrichtlinien, soweit sie den Brandschutz betreffen

· Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen

· Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

· Mitwirken bei der Ermittlung von Brand–und Explosionsgefahren

· Mitwirken bei Planung und Umsetzung von baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

· Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

· Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu–, Um und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

· Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

· Kontrollieren, dass Flucht–und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

· Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

· Aus– und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)

· Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

· Prüfen der Lagerung (und/oder der Einrichtungen zur Lagerung) von brennbaren festen Stoffen, Flüssigkeiten und Gasen

· Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht– und Rettungswege

· Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht– und Rettungswegen

· Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

· Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

· Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen

· Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften und den Gewerbeaufsichtsämtern

· Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

· Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz